Führung (Rollenbesetzung)
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Für die Rollenbesetzung der Führungsrollen Projektleiter und Teilprojektleiter gelten folgende Hinweise.
Projektleiter
- Der Auftraggeber bestimmt den Projektleiter.
- Der Projektleiter muss beim Anwender angesiedelt sein und ausschliesslich dessen Interessen im Projekt vertreten. Dies gilt auch dann, wenn der Rolleninhaber organisatorisch anderweitig unterstellt oder angesiedelt ist (z. B. externe Rekrutierung oder Poolorganisation). Auf eine Bereitstellung durch die Partnergruppen Ersteller oder Betreiber ist aufgrund von potenziellen Interessenkonflikten sowie wegen der Sicherstellung der Governance zu verzichten.
- Der Projektleiter führt das Projekt und verantwortet den reibungslosen Projektablauf inklusive aller Teilprojekte.
- Der Projektleiter kann zugleich ein Teilprojektleiter sein.
- Übernimmt der Projektleiter zusätzlich eine Ausführungsrolle, muss durch den Auftraggeber sichergestellt werden, dass genügend Kapazität für die Projektleitung zur Verfügung steht.
Teilprojektleiter
- Der Projektleiter bestimmt den Teilprojektleiter.
- Der Teilprojektleiter sollte beim Anwender angesiedelt sein, muss aber in jedem Fall ausschliesslich die Anwender-Interessen im Projekt vertreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Rolleninhaber organisatorisch anderweitig unterstellt oder angesiedelt ist. Eine Bereitstellung durch die Partnergruppen Ersteller oder Betreiber kann ebenfalls in Betracht gezogen werden (die Gesamtverantwortung obliegt dem Projektleiter).
- Der Teilprojektleiter führt das Teilprojekt und verantwortet den reibungslosen Projektablauf gegenüber dem Projektleiter.
- Übernimmt der Teilprojektleiter zusätzlich eine Ausführungsrolle, muss durch den Projektleiter sichergestellt werden, dass genügend Kapazität für die Teilprojektleitung zur Verfügung steht.